Feinstaubplaketten

Seit dem März 2007 können Städte und Gemeinden Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Dies geschieht durch die im Bundesgesetzblatt vom 16.10.2006 veröffentlichte „Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zu Schadstoffbelastung“. (35. BlmSchV)

Hier erhalten sie eine gute Übersicht zur Lage der Umweltzonen, Durchfahrbeschränkungen und Luftreinhaltepläne: Bitte klicken.

Welche Umweltplakette Ihr Fahrzeug erhält, finden Sie hier: Bitte klicken.

Feinstaubplaketten - Franz und Berlauer Ingenieurbüro
Bild: GTÜ
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